Das Gesetz soll so geändert werden, dass alle Stimmberechtigten ihre Wahlunterlagen zwischen drei und vier Wochen vor den Wahlen erhalten, damit alle genug Zeit haben, die Unterlagen anzuschauen und auszufüllen.

Motion vom 21. März 2018

Die BZ Basel (18. März 2019) und das SRF Regionaljournal (19. März 2019) berichteten übereinstimmend, dass die Liestaler StimmbürgerInnen weniger als zwei Wochen vor den kantonalen Wahlen am 31. März 2019 ihre Unterlagen immer noch nicht erhalten haben. Die meisten StimmbürgerInnen haben Ihre Unterlagen bereits drei bis vier Wochen vor den Wahlen erhalten, wie das bei Abstimmungen üblich ist. Auf die Verzögerung im Vergleich zu anderen Gemeinden angesprochen, beruft sich Liestal zurecht auf das Gesetz über die politischen Rechte, das bei Wahlen nur eine Frist von 10 Tagen vor dem Wahltermin vorsieht.

Das Gesetz über die politischen Rechte hat in diesem Punkt einen Mangel. Für allfällige 2. Wahlgänge («Nachwahlen») bei Majorzwahlen können die drei bis vier Wochen Frist in der Tat ein Problem sein, für die sonstigen Wahlen nicht.

Die StimmbürgerInnen sollen genug Zeit haben, sich mit den Wahlen zu beschäftigen und die Wahlunterlagen zu studieren. Deshalb sollen nicht nur die Abstimmungsunterlagen, sondern auch die Wahlunterlagen zwischen drei und vier Wochen vor der Abstimmung oder Wahl zugestellt werden. Für 2. Wahlgänge muss es weiterhin eine Ausnahmemöglichkeit geben.

Das Gesetz über die politischen Rechte ist daher wie folgt zu ändern:

§4 Stimmrechtsausweis
Aufgrund des Stimmregisters hat die Gemeinde allen Stimmberechtigten spätestens 3 und frühestens 4 Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahltag bzw. bei Nachwahlen spätestens bis zum 10. Tag vor dem Wahltag einen Stimmrechtsausweis zuzustellen.

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