Leserbrief im Wochenblatt

Kennen Sie Herrn Moor? Ich kannte ihn auch nicht persönlich. Aber seine Geschichte ist wichtig für unser Land.

Hans Moor arbeitetet bis Ende 1970er-Jahre in einer Maschinenfabrik, wo er mit Asbest in Berührung kommt. Das Material ist noch erlaubt. Etwa 20 Jahre später erkrankt Moor an einer Krebsform, die durch

Asbest ausgelöst wird. Er verklagt seinen ehemaligen Arbeitgeber, verliert aber noch vor dem Gerichtsurteil nach fast zwei Jahren den Kampf gegen die Krankheit. Später urteilt das Bundesgericht sec: Die Sache sei verjährt. Und zwar schon 1988, also Jahrzehnte bevor der Krebs überhaupt ausbricht. Moors Frau wehrt sich gegen dieses Urteil und beruft sich auf das Recht auf ein faires Verfahren, das im Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist. Sie zieht den Fall an den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg weiter. 2014 bekommt sie recht. Für ein faires Verfahren braucht es anständige Verjährungsfristen – besonders in Asbestfällen. Das Bundesgericht muss einlenken. Das Urteil wird etwas verändern – für tausende Asbest-Opfer und ihre Familien.

Die SVP will diesen überstaatlichen Schutz der Rechte von Herrn Moor nicht – sie will den überstaatlichen Schutz der Menschenrechte nicht. Deshalb hat sie die «Selbstbestimmungs-Initiative» lanciert, über die wir am 25. November abstimmen. Aber es ist anders, als die SVP behauptet: Die Rechte von Herrn Moor und seiner Familie sind die Rechte von uns allen. Sie sind Menschenrechte und sie gehören auf allen Ebenen geschützt. Nein zur SVP-Initiative!

Adil Koller, Präsident SP Baselland, Landrat

Foto: SRF